Anbau von Gen-Pflanzen
EU-Länder sollen alleinzuständig über Anbau von Gen-Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet entscheiden können.
Die EU-Länder sollen künftig allein über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet entscheiden können. Das sieht ein Richtlinienentwurf vor, den Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar John Dalli am Dienstag in Brüssel vorstellte. "Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität benötigen", sagte Dalli. Auf diese Weise lasse sich die Koexistenz von gentechnisch veränderten Organismen und Pflanzen aus konventionellem oder ökologischem Anbau besser regeln.
Die Staaten brauchen nach dem Vorschlag etwaige Anbauverbote nicht von der EU-Kommission genehmigen lassen, müssen die Behörde und die übrigen Länder aber einen Monat im Voraus informieren. Sie müssen außerdem ihre allgemeinen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen, den Binnenmarktregeln und internationalen Vereinbarungen einhalten. Die Staaten können sich auf Argumente berufen, die mit Risiken für Gesundheit und Umwelt nichts zu tun haben. Das wissenschaftlich fundierte Zulassungsverfahren der EU bleibt davon unberührt.
Quelle:
Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 13.07.2010
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