01.10.2005
| BSE
BSE-Schutzmaßnahmen sollten nur auf wissenschaftlicher Grundlage neu geregelt werden
Bundesverbraucherschutzministerium fordert für die Heraufsetzung der Altersgrenze, eine erneute wissenschaftliche Risikobewertung abzuwarten
Der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, hat in einem Schreiben an den EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Markos Kyprianou, auf die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Risikobewertung bei den geplanten Änderungen der TSE-Schutzmaßnahmen (Transmissible Spongiforme Enzephalopathien) hingewiesen. „Wir wollen ein hohes Verbraucherschutzniveau in den Bereichen Prävention, Bekämpfung und Tilgung von TSE erhalten. Deshalb brauchen wir eine wissenschaftliche Risikobewertung, bevor wir die Schutzbestimmungen ändern,“ so Müller heute in Berlin.Hintergrund des Schreibens ist der im Agrarrat am 18./19. Juli 2005 von der Europäischen Kommission vorgestellte Fahrplan für die TSE-Bekämpfung. Darin werden Überlegungen der Kommission im Hinblick auf Änderungen der BSE-Schutzmaßnahmen beschrieben.
Es sei bekannt, so Müller, dass sich die Sachverständigen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nun auch mit der Altergrenze für die Herausnahme der Wirbelsäule als spezifiziertem Risikomaterial befassen würden. In Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Friedrich-Loeffler-Instituts wurden aber in diesem Zusammenhang Bedenken geäußert. „Aus diesem Grunde halte ich es für verfrüht, den Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bereits Anfang Oktober mit diesem Problem zu befassen,“ betonte Müller. Sinnvoller sei es, dieses sensible Thema stattdessen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates für Landwirtschaft zu setzen.
Quelle:
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Pressemitteilung Nr. 274 vom 01.10.2005
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