Europaparlament erlaubt gesundheitsbezogene Angabe auf Babynahrung
DHA-Hinweis bezüglich Entwicklung von Sehkraft bei Säuglingen zugelassen

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aid infodienst
Nach kontroverser Diskussion ermöglichen die EU-Abgeordneten Herstellern von Babynahrung, die eine Mindestmenge an DHA - der mehrfach ungesättigten omega-3 Fettsäure Docosahexaensäure enthält, die Angabe "trägt zur normalen Entwicklung der Sehkraft bei Säuglingen bis zum Alter von zwölf Monaten bei." Das hat eine Abstimmung im Europaparlament am 6. April 2011 ergeben. DHA (Docosahexaensäure) ist als ein natürlicher Bestandteil in der Muttermilch vorhanden. Schon heute wird DHA einigen Säuglingsnahrungen zugesetzt. Hersteller hatten beantragt, die Angabe hinsichtlich der Entwicklung der Sehkraft auf Säuglingsfolgenahrung für das zweite Lebenshalbjahr machen zu dürfen. „Das Abstimmungsergebnis ist ein großer Erfolg für wissenschaftsbasierte Bewertungen in Europa“, sagt Prof. Dr. Berthold Koletzko, Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Leiter Stoffwechsel und Ernährungsmedizin am Dr. von Haunerschen Kinderspital der Universität München.
Aktivistengruppen hatten bis zuletzt versucht, die zugrundeliegende sorgfältige Bewertung der europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu diskreditieren. Die EFSA hatte eine positive Stellungnahme über die Anwendung der gesundheitsbezogenen Angabe abgegeben. Auf dieser Basis hat die EU-Kommission vorgeschlagen, sie in die Liste der erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben aufzunehmen. EFSA ist dafür zuständig, Anträge auf Zulassung auf der Grundlage von "allgemein anerkannten wissenschaftlichen Beweisen" zu bewerten. „Diese Entscheidung wird dazu beitragen, dass auch in Zukunft sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen der Säuglingsernährung durchgeführt werden und damit schrittweise weitere Verbesserung in diesem für die Kindergesundheit so wichtigen Bereich befördern“, sagt Prof. Koletzko. Die Verordnung über die Genehmigung der gesundheitsbezogenen Angabe wird 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin, Newsletter April 2011 vom 20.04.2011
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