Geflügelpest im Landkreis Görlitz amtlich festgestellt
Alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen wurden getroffen

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(c) felix.foto / Pixelio (www.pixelio.de)
Im Ergebnis der eingeleiteten weitergehenden Untersuchungen wurde heute kurz nach Mitternacht die Geflügelpest im Landkreis Görlitz amtlich festgestellt. Das Geflügel des betroffenen Bestandes wurde getötet.
Die Geflügelhaltungen unterliegen ab sofort im Sperrbezirk (3-km-Radius) und im Beobachtungsgebiet (10-km-Radius) besonderen Restriktionen. In allen Beständen des Sperrbezirks erfolgt eine klinische Untersuchung des Geflügels.
Treten bei Hausgeflügel und Wildvögeln gesundheitliche Auffälligkeiten auf, sind sie dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Görlitz zur Abklärung unverzüglich anzuzeigen.
„Alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen sind getroffen. Die eingeleiteten Maßnahmen dienen dem Schutz unserer heimischen Bestände“, so Gesundheitsministerin Christine Clauß.
Quelle:
Medienservice Sachsen, Pressemitteilung vom 10.10.2008
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