Mehr Transparenz bei Lebensmittelzusätzen
Verbraucher können sich zukünftig leichter darüber informieren, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind.

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(c) DAK / Wigger
Die Kommission hat heute (Montag) zwei Gesetze zu mehr Sicherheit und Transparenz bei der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen verabschiedet. Im Zuge der Neubewertung von Zusatzstoffen hat die Kommission heute auch die Verwendung des natürlichen Süßungsmittels Steviolglycosid, das aus der Stevia-Pflanze gewonnen wird, in mehreren Lebensmittelkategorien genehmigt. John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte: "Die beiden Zusatzstoff-Verordnungen werden für Bürger und Industrie gleichermaßen mehr Sicherheit bringen, weil sie leichter in Erfahrung bringen können, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind. Die Verbraucher sind also besser informiert, und die Lebensmittelindustrie in der EU hat eine solide Grundlage für die Entwicklung neuer innovativer und sicherer Produkte."
Mit den beiden Rechtsvorschriften werden auch zwei neue Listen aufgestellt. Die erste gilt für Lebensmittelzusatzstoffe. Sie wird ab Juni 2013 gelten. Über die neue Liste können Verbraucher beispielsweise leicht erkennen, dass in einigen Lebensmittelkategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind. Dies ist etwa bei Joghurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frischem Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft der Fall. Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, beispielsweise andere Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe. Sie gilt ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Diese Liste zu Lebensmittelzusatzstoffen kann auch in einer Online-Datenbank aufgerufen werden.
Quelle:
Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 14.11.2011
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