Warnung vor Kaffee zur Gewichtsreduktion
Das Produkt Slimming Coffee Leisure 18 enthält die verbotene pharmakologisch wirksame Substanz Sibutramin.

Bildquelle:
aid infodienst
Im Rahmen der Einfuhruntersuchung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL) an der Grenzkontrollstelle am Frankfurter Flughafen wurde Kaffee aus China aufgrund eines festgestellten Sibutramingehalts zurückgewiesen.
Es handelt sich hierbei um Slimming Coffee Leisure 18 mit folgenden Chargenbezeichnungen:
1.) Charge
20110801
2011/08/03
2013/08/02
2.) Charge
20110901
2011/09/03
2013/09/02
3.) Charge
20110924
09.24.2011
09.23.2013
4.) Charge
20110301
2011/03/03
2013/03/02
5.) Charge
20110914
09.14.2011
09.13.2013
Recherchen haben ergeben, dass das Produkt auch über das Internet vermarktet wird und auf diesem Weg an die Verbraucherinnen und Verbraucher gelangt sein könnte.
Grund für die Grenzzurückweisung ist eine in diesem Erzeugnis enthaltene und seit Februar 2010 in Europa verbotene pharmakologisch wirksame Substanz (Sibutramin), die in Arzneimitteln verwendet wird. Sibutramin hat zum Teil erhebliche Nebenwirkungen. Hiervon betroffen sind laut einer Studie insbesondere Personen mit einer kardiovaskulären Erkrankung (Herz-Kreislauf).
Sibutramin ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Appetitzügler und wurde zur Behandlung von starkem Übergewicht (Adipositas) eingesetzt. Bis Anfang 2010 war Sibutramin als verschreibungspflichtiges Medikament auf dem Markt. Aufgrund zahlreicher Nebenwirkungen (insbesondere deutlich erhöhtes Herzinfarkt-Risiko für Herz-Kreislauf-Patienten sowie Herzklopfen, Blutdruckerhöhung, Verstopfung, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit usw.) und gleichzeitig mäßiger Gewichtsreduktion hat die europäische Arzneimittelbehörde EMEA im Januar 2010 empfohlen, die Zulassung von Arzneimitteln mit Sibutramin aufzuheben.
Lebensmittel mit pharmakologisch wirksamen Gehalten an Sibutramin sind nicht zum Verzehr geeignet und schädigen aufgrund der bekannten zahlreichen Nebenwirkungen des Wirkstoffes Sibutramin die Gesundheit.
Das hessische Verbraucherschutzministerium bittet die Verbraucherinnen und Verbraucher, zu Hause eventuell noch vorhandene Ware nicht weiter zu verzehren.
Quelle:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Presseinformation Nr. 389 vom 02.12.2011
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