Weitere Maßnahmen gegen Handel mit Gammelfleisch
Mit Gesetzesänderungen sollen Schlupflöcher für den Handel mit überlagertem Fleisch geschlossen werden.
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften beschlossen.
„Mit dieser Gesetzesänderung sollen aktiv Schlupflöcher, beispielsweise für den ungesetzlichen Handel mit überlagertem Fleisch, geschlossen werden. Es gab Fälle, wo verdorbene oder überlagerte Lebensmittel, nachdem sie von einem Abnehmer zurückgewiesen worden sind, so lange weiter angeboten wurden, bis sie einen weniger sorgsamen Abnehmer fanden. Da bestand dringender Handlungsbedarf,“ sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer heute in Berlin.
Der Gesetzentwurf greift insbesondere den im Zuge der verschiedenen Geschehen seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch deutlich gewordenen gesetzlichen Anpassungsbedarf wie folgt auf:
Lebensmittelunternehmer, an die unsichere Lebensmittel abgegeben, oder denen solche Lebensmittel angeliefert werden und die diese deshalb zurückweisen, sollen verpflichtet werden, die zuständige Behörde zu informieren.
Nicht sicher sind Lebensmittel dann, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet sind. Für den Verzehr durch den Menschen nicht geeignet ist auch das so genannte Gammelfleisch.
„Wir wollen den zuständigen Behörden auch mehr Handhabe geben, um spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, zu verhängen“, betonte Seehofer. Der Bußgeldrahmen erscheine vor dem Hintergrund der durch die Vorschrift geschützten Rechtsgüter als zu niedrig, so Seehofer weiter. Er solle daher von zwanzigtausend auf fünfzigtausend Euro angehoben werden.
Zur Einschätzung der Notwendigkeit angemessener Maßnahmen des Risikomanagements auf Bundesebene soll die Möglichkeit für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschaffen werden, bei länderübergreifenden Überwachungssachverhalten zeitnah ein Lagebild auf der Grundlage der von den Ländern zu übermittelnden Informationen zu erstellen.
Quelle:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 173 vom 24.10.2007
Weitere Informationen:
Bookmark speichern:
Speichern Sie diese Seite als digitales Lesezeichen.
Klicken sie einfach auf eines der Symbole, um diese Seite als Bookmark zu hinterlegen:
Hinweis: Durch Klicken auf eines der Symbole verlassen Sie die Seite www.talkingfood.de
Hinweis: Die hier dokumentierten Pressemitteilungen geben nicht in jedem Fall die Meinung des aid infodienstes, Bonn wieder.




